Vier Knackpunkte bei Raumordnung

Beim Landesgesetzentwurf Raum und Landschaft gibt es aus Sicht der Wirtschaft noch einige Knackpunkte.

 Das neue Landesgesetz „Raum und Landschaft“ spielt eine zentrale Rolle für die Entwicklung Südtirols. Der Gesetzentwurf wird derzeit vom Landtag in einer Sondersitzung behandelt. Für den Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige steht fest: Das neue Gesetz verfolgt gute Ansätze. Über einige Knackpunkte gilt es noch zu diskutieren.

Leo Tiefenthaler, Präsident vom Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige unterstreicht: „Wir haben uns von Anfang an mit konstruktiven Vorschlägen eingebracht. Eine sinnvolle Gestaltung von Raum und Landschaft kommt allen Südtirolerinnen und Südtirolern zu Gute.“

Vier Knackpunkte bei Raumordnung

Positiv ist, dass zukünftig innerhalb der Siedlungsgrenze schnellere und effizientere Entscheidungswege möglich sind. Durch die Anhörung der Bauherren in den jeweiligen Kommissionen können Fragen gleich geklärt und Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe ist zudem als Zielsetzung des Gesetzes festgeschrieben. Über folgende Knackpunkte gilt es noch zu diskutieren:

  1. Wertausgleich: Die Südtiroler Wirtschaft unterstützt die Forderung nach leistbarem Wohnen. Ein Wertausgleich erreicht allerdings das Gegenteil. Dieser kann de facto verglichen werden mit einer Zusatzsteuer und würde zu einer Verteuerung von Bauen bzw. Wohnen führen. Die Südtiroler Wirtschaft spricht sich gegen diese im Entwurf festgeschriebene Abgabe aus.
  2. Gemeindeentwicklungsprogramm: Das Programm gilt für mindestens 10 Jahre. Punktuelle Änderungen sind laut Gesetzentwurf nicht zulässig. Der Spielraum flexibel auf die wirtschaftliche Entwicklung reagieren zu können, wird dadurch stark eingeschränkt. Zudem gilt es das Gemeindeentwicklungsprogramm zeitnah zu genehmigen. Sollte die Gemeinde dies nicht innerhalb von 24 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes genehmigen, dann soll die Landesregierung entsprechende Maßnahmen einleiten.
  3. Siedlungsgrenze: Die Anwendungsrichtlinien, mit denen das Siedlungsgebiet abgegrenzt wird, werden mit Durchführungsverordnung festgelegt. Die Übergangsregelung sieht vor, dass diese bis zur Festlegung der Siedlungsgrenze die Ortskerne sind. Dadurch wird jegliche wirtschaftliche Entwicklung für Jahre blockiert. Die Inhalte der Durchführungsverordnung müssen unbedingt zeitnah und klar definiert werden.
  4. Gemeindekommission für Raum und Landschaft: Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft soll zukünftig die bisherige Gemeindebaukommission ersetzen. Dieser neuen Kommission sollen der Bürgermeister und weitere Sachverständige angehören. Was aus Sicht der Wirtschaft hier noch fehlt sind ortsansässige Praktiker, welche die lokalen Gegebenheiten kennen.

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Author: SWR