Tagung zur Haftungsfrage bei Arbeitsunfällen – über 500 Teilnehmer

Präsentation und Leitlinien der Staatsanwaltschaft zum Download

Über 500 Teilnehmer folgten den Ausführungen von Staatsanwalt Axel Bisignano und des Amtsdirektors des Arbeitsinspektorates Sieghart Flader

Wer haftet bei einem Arbeitsunfall? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Tagung des Südtiroler Wirtschaftsringes (SWR) und des USEB, die insbesondere an die Arbeitgeber alle Sektoren, die Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz sowie alle Interessierten gerichtet war. Es informierten Staatsanwalt Axel Bisignano und der Amtsdirektor des Arbeitsinspektorates Sieghart Flader. An der Veranstaltung nahmen über 500 Personen teil.

Damit jeder in Zukunft besser zwischen Panikmache („es haftet immer der Unternehmer“) und echten Haftungsrisiken unterscheiden kann, veranstaltete der SWR und der USEB am Freitag, den 22. November 2013 im Waltherhaus in Bozen die Tagung „Die Haftung bei Arbeitsunfällen“. An der Veranstaltung nahmen über 500 Personen teil.
Staatsanwalt Bisignano referierte zum Thema „Die Haftung der Unternehmer und der Unternehmen bei Arbeitsunfällen“. Schwerpunkte des Referats waren die Haftung bei Köperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung, die persönliche Haftung, die gesetzliche Haftung der Unternehmen gemäß GvD Nr. 231/01, die Strafen und die Kriterien für die Haftung der Unternehmer bzw. der Unternehmen.
Der Amtsdirektor des Arbeitsinspektorates Sieghart Flader hingegen referierte zum Thema „Arbeitsunfälle in Südtirol, Vorschriftsverfahren und Ermittlungen des Arbeitsinspektorates“. Dabei gab er einen kurzen Überblick über die Tätigkeit des Arbeitsinspektorates und die aktuellen Zahlen und ging sodann auf die Schwerpunkte Vorschriftsverfahren gemäß GvD Nr. 758/1994, Verwaltungsstrafen, Anordnungen, Strafanzeigen und die Ermittlungen des Arbeitsinspektorates für die Anwendung der Haftung gemäß GvD Nr. 231/01 seitens der Staatsanwaltschaft ein.

Tagung in italienischer Sprache
Am Freitag, den 29. November 2013 findet von 14.30 Uhr bis 18 Uhr die Tagung „Die Haftung bei Arbeitsunfällen“ auch in italienischer Sprache statt und zwar im Sparkassensaal im Waltherhaus in Bozen, Schlernstraße 1.
Anmeldungen sind noch möglich.

Die Präsentation zur Tagung und die Leitlinien der Staatsanwaltschaft bei Übertretungen der Bestimmungen laut Art. 25septies (Arbeitsunfälle) gemäß Dekret 231/01 zum Download:

[download_button link=“https://www.swrea.bz.it/wp-content/uploads/2013/11/2013_PPP_Tagung-Arbeitsunfälle.pdf“]Präsentation zum Download[/download_button]

[download_button link=“https://www.swrea.bz.it/wp-content/uploads/2013/11/2013_Die-Leitlinien-der-Staatsanwaltschaft.pdf“]Leitlinien zum Download[/download_button]

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Author: SWR