SWR fordert sofortige Kurskorrektur

IRAP-Befreiung für neu gegründete Unternehmen umgehend revidieren

SWR-Präsident Hansi Pichler: "IRAP-Befreiung für neu gegründete Unternehmen umgehend revidieren!"

Mit der IRAP-Befreiung für neu gegründete Unternehmen werden die einheimischen Betriebe zum Dank dafür, dass sie über Jahre und Jahrzehnte Steueraufkommen und Beschäftigung im Land garantiert haben, von der Politik abgestraft, so der Südtiroler Wirtschaftsring in einer Aussendung. Der SWR fordert eine sofortige Kurskorrektur.

Die IRAP-Befreiung für sogenannte „neu gegründete Unternehmen“ benachteiligt massiv die heimischen Betriebe. Auf diese Tatsache haben die Wirtschaftsverbände mehrmals hingewiesen und die zuständigen politischen Vertreter zum Handeln aufgefordert. „Passiert ist nichts“, bedauert der Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings Hansi Pichler. Daher fordert der SWR die Landesregierung nochmals eindringlich dazu auf, entweder die IRAP-Befreiung auf alle Unternehmen auszudehnen oder diese Bestimmung, die für unlautere Konkurrenz zu Lasten der heimischen Unternehmen und der Beschäftigung sorgt, wieder abzuschaffen.
„Es ist für uns absolut unverständlich, wenn die einheimischen Betriebe, die über Jahre und Jahrzehnte Steueraufkommen und Beschäftigung im Land garantiert haben“, zum Dank dafür abgestraft werden. Diese Politik der Geringschätzung der gewachsenen heimischen Wirtschaftsstruktur muss sich in Zukunft ändern, genau wie die Ausrichtung der Standortpolitik“, so Pichler.

Die Benachteiligung an einem konkreten Beispiel
Das Kollegium der Bauunternehmer hatte erst vor kurzem die Benachteiligung am Beilspiel der öffentlichen Ausschreibung für den Bau des neuen Bozner Gefängnisses klar aufgezeigt: Im Bausektor machen die Personalkosten rund 30 Prozent der Gesamtkosten aus. Beim Bau des Gefängnisses sind das 19 Mio. Euro, d.h. 30 Prozent von 63,5 Mio. Euro. Jedes bereits in Südtirol tätige Bauunternehmer muss auf diese Summe 2,98 Prozent an IRAP bezahlen. Dies führt somit zu Kosten von rund 567.000 Euro. Ein provinzfremdes Unternehmen hingegen muss dank der Befreiung nicht einen einzigen Euro an IRAP abliefern. Sind alle anderen Voraussetzungen gleich, so kann ein Nicht-Südtiroler Unternehmern ein um eine halbe Mio. Euro besseres Angebot vorlegen.

Auch Dienstleister betroffen
„Allein an diesem Beispiel sollte jedem bewusst sein, welche Konsequenzen diese Bevorzugung auswertiger Betriebe für die Südtiroler Unternehmen und den Arbeitsmarkt hat. Zudem ist es keineswegs so, dass es hier nur um das Baugewerbe geht. Dasselbe gilt auch für die Ausschreibungen von Dienstleistungen“, so der SWR-Präsident abschließend.

 

Author: SWR