Pflicht zur elektronischen Fakturierung

Seit 1. April 2015 sind Unternehmen verpflichtet, Rechnungen an die öffentliche Verwaltung in elektronischer Form auszustellen. „Die Umsetzung dieser Maßnahme bedeutet – zumindest vorerst – aber nur digitale Bürokratie für die Unternehmen“, kommentiert Philipp Moser, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsringes.

Die digitale Rechnungslegung für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung ist nun Realität. Alle Unternehmen, die Waren an öffentliche Verwaltungen liefern, Dienstleistungen für diese erbringen oder Arbeiten erledigen, müssen nun die Rechnung in einem eigenen Format (xml) erstellen, digital unterschreiben, mittels PEC-Adresse an die öffentliche Verwaltung zustellen und in digitaler Form für zehn Jahre aufbewahren. Die Vorteile liegen darin, dass der Status der Rechnungen überprüft werden kann und die Bezahlung durch die öffentliche Verwaltung fristgerecht erfolgen muss.

„Auch wenn die digitale Rechnungslegung langfristig gesehen sicherlich Realität in Europa werden wird, gibt es in der aktuellen Umsetzung durch den italienischen Staat durchaus noch Verbesserungspotential“, so Moser. Für Kleinst- und Kleinbetriebe, die nur sporadisch und in geringem Ausmaß Waren an die öffentliche Verwaltung verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, bedeutet diese Prozedur nämlich einen erheblichen Aufwand. „Nehmen wir als Beispiel den Tante-Emma-Laden, der dem örtlichen Kindergarten ein paar Liter Milch verkauft. Oder den Bauer, der dem Seniorenwohnheim frischen Salat liefern möchte. Diese sind nun angehalten, bei jeder Lieferung diese aufwändige Prozedur zu befolgen“, erklärt Moser. Diese Betriebe müssen sich aber erst organisieren, dies könne nicht innerhalb von kürzester Zeit geschehen. Eine Übergangsfrist von einigen Jahren oder die digitale Rechnungslegung ab einem bestimmten Rechnungsbetrag wären richtige Lösungsansätze gewesen. Die Handelskammern hätten zwar reagiert und ein Tool zur Unterstützung für Kleinst- und Kleinbetriebe eingerichtet mit welchem digitale Rechnungen ausgestellt werden können. „Die Beschränkung von derzeit 24 Rechnungen jährlich muss jedoch dringend nach oben revidiert werden“, fordert Moser. Zudem müssten auch die Rahmenbedingungen wie schnelles Internet und geeignete Unterstützungsmaßnahmen vor allem für Kleinst- und Kleinbetriebe stimmen.

„Die Digitalisierung der Abläufe ist auch bei uns längst angekommen und aus dem unternehmerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie bringt auch großes Potential mit sich, indem die Abläufe vereinfacht, transparent und effizient gestaltet werden können und ist sicherlich zukunftsweisend. Dieser dürfen und wollen wir uns auch nicht verschließen. Italien hat aber – wie so oft – auch bei diesem jüngsten Beispiel im Übereifer reagiert und die Auflagen nicht in Bezug auf die praktische Umsetzbarkeit überprüft“, so Moser abschließend

Author: SWR