Dekret zur Anwendung des begünstigten Steuersatzes immer noch ausständig

Schaden für Arbeitnehmer und Arbeitgebern

Im Jänner haben die Sozialpartner das Rahmenabkommen unterzeichnet, mit dem auch im Jahr 2012 die Anwendung des begünstigten Steuersatzes von 10% auf produktivitäts- und leistungssteigernde Lohnelemente (z.B. Überstunden-Entlohnungen, Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit) garantiert ist. „Das Abkommen schafft eine Grundlage für eine Stärkung der Kaufkraft der Familien, da den Mitarbeitern am Monatsende mehr Geld in der Lohntüte bleibt. Weiter wird damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesteigert“, erklärt Christof Oberrauch, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings.

Mehr als zwei Monate nachdem die Anwendung des begünstigten Steuersatzes theoretisch möglich wäre, muss aber leider festgestellt werden, dass immer noch das notwendige Dekret ausständig ist, welches die Einkommensgrenze für die Steuerbegünstigung und den begünstigten Höchstbetrag, auf den die Ersatzsteuer von 10 Prozent angewandt wird, festsetzt. Dies führt dazu, dass die Arbeitgeber die Anwendung des begünstigten Steuersatzes jetzt entweder aussetzen müssen oder noch gar nicht angewandt haben.

„Es ist unverständlich, dass in Zeiten, in denen einerseits der Staat händeringend nach Maßnahmen sucht um die Wirtschaft anzukurbeln und andererseits das italienische Lohnniveau und die Steuerlast auf den Faktor Arbeit am Pranger stehen, verwaltungstechnisch derart leicht händelbare Maßnahmen nicht umgesetzt werden“, zeigt sich SWR-Präsident Christof Oberrauch enttäuscht. Auf Intervention des Wirtschaftsring haben Senatorin Helga Thaler Ausserhofer und Senator Manfred Pinzger eine parlamentarische Anfrage an den Ministerpräsidenten geschickt. Außerdem ist eine Anfrage beim Landeshauptmann um eine Eingabe beim Finanzministerium anhängig.

Author: SWR