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Trotz erreichter Erleichterungen, steigt Belastung weiter an

 

Neuerungen im Bereich der Arbeitssicherheitsausbildung treten in Kraft

Am 26. Januar 2012 treten die neuen Richtlinien im Bereich der Arbeitssicherheitsausbildung in Kraft. Es gelten Übergangsbestimmungen von 6 bzw. 12 Monaten. Auch wenn es den Wirtschaftsverbänden gelungen ist einige Erleichterungen zu erzielen, so stehen den Betrieben doch weitere Belastungen ins Haus. Weiter abgemildert werden könnten diese, wenn es gelingt die entsprechenden Ausbildungsinhalte in die Lehrinhalte der Berufsbildung zu integrieren. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür wurden jedenfalls eingefordert und erreicht. Am 11. Jänner 2012 wurden die Ende Dezember geschlossenen Abkommen zwischen Staat und Regionen veröffentlicht, mit denen die Aus- und Weiterbildung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit neu geregelt wird. Damit sind die Neuerungen nun rechtskräftig und treten gemäß den vorgesehenen Übergangsbestimmungen in Kraft. Es steht zwar außer Zweifel, dass eine gute Aus- und Weiterbildung die Basis zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen ist, aber sie darf nicht zu einer bürokratischen Belastung verkommen. Die Wirtschaftsverbände und die Dachverbände der gewerblichen Wirtschaft, Südtiroler Wirtschaftsring und USEB, haben sich daher gemeinsam über Monate auf allen Ebenen dafür eingesetzt, dass die Neuregelung mit Hausverstand erfolgen und die Normen für die Betriebe umsetzbar sind. „Auch wenn es gelungen ist einige Verbesserungen und Erleichterungen zu erzielen, so stehen den Betrieben doch weitere Belastungen ins Haus. Dies ist auch insofern unverständlich, als dass die Abgeordnetenkammer noch im November die „Satzung der Unternehmen“ (statuto delle imprese) genehmigt hat, welche die Eindämmungen von Bürokratie und Kosten für Klein- und Mittelbetriebe vorsieht. Dies zeigt, dass man sich sehr wohl bewusst ist, dass diese Betriebe mit der wachsenden Bürokratie enorm zu kämpfen haben, auf der anderen Seite wird aber in bestimmten Bereichen, wie etwa der Arbeitssicherheit, ein entgegengesetzter Weg gegangen“, bedauern Christof Oberrauch, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings, und Ivan Bozzi, Präsident des USEB. Mit den beiden Abkommen nimmt nun der zeitliche Umfang der Aus- und Weiterbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich zu. Während bei den Auffrischungskursen eine Reduzierung der ursprünglichen Dauer erreicht werden konnte, gab es beim zeitlichen Umfang der Erstausbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen Verhandlungsspielraum. Allerdings wurde erreicht, dass die Erstausbildung der Arbeitgeber nur neue Arbeitgeber betrifft und nicht auch jene, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits Arbeitgeber waren. Für die Autonomen Provinzen und Regionen wurde zudem erreicht, dass die Ausbildung der Berufsschulen als permanentes Bildungsguthaben anerkannt wurde, weshalb bei der Einstellung von Abgängern der Berufsschulen mit integrierter Sicherheitsausbildung die Betriebe nicht mehr die allgemeine branchenübliche, sondern nur mehr die betriebsspezifische Sicherheitsschulung gewährleisten müssen. Es geht somit nun darum die entsprechenden Lehrinhalte der Arbeitssicherheitsausbildung in die Lehrinhalte der Berufsbildung zu integrieren. „Hier hoffen wir auf die weitere Unterstützung der zuständigen Landesräte Hans Berger, Sabina Kasslatter Mur, Christian Tommasini und Roberto Bizzo“, so die beiden Präsidenten der Dachverbände der gewerblichen Wirtschaft.

Bau der Riggertalschleife rückt näher – Nun Landesregierung am Zug

 

Südtiroler Wirtschaftsring begrüßt Entscheidung des Landtags

Am Mittwoch, den 11. Jänner 2012 hat der Landtag den Antrag angenommen, mit dem der Bau der Riggertalschleife näher rückt. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Infrastrukturprojekt um die Erreichbarkeit zu verbessern. Die Bezirksausschüsse des Südtiroler Wirtschaftsrings (SWR) Eisacktal/Wipptal und Pustertal begrüßen den Beschluss und hoffen auf eine zeitnahe Verwirklichung.

Konkret verpflichtet der vom Landtag einstimmig gefasste Beschluss die Südtiroler Landesregierung, „nach erfolgreich abgeschlossenen Untersuchungen und Machbarkeitsstudien die konkrete Ausführungsplanung der Riggertalschleife ins Auge zu fassen und sobald die Zustimmung des Schienenbetreibers RFI vorliegt, den Zeitraum für die Umsetzung verbindlich festzulegen und an die Ausführungsprojekte zu schreiten.“ Dies der Beschluss im Wortlaut.

„Wir hoffen nun, dass die Landesregierung die notwendigen Schritte konsequent verfolgt, damit eine zeitnahe Realisierung des Projektes möglich ist“, betonen Werner Kusstatscher, SWR-Bezirkspräsident des Eisacktal/Wipptals, und Philipp Moser, SWR-Bezirkspräsident des Pustertals.

„Dank des Einsatzes der Landesregierung hat sich der öffentliche Personen-Nahverkehr im Pustertal enorm verbessert. Die Anbindung der Skigebiete wie der Anschluss Kronplatz – Percha oder der geplante Anschluss Helm – Vierschach sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität. Nun gilt es auch die Riggertalschleife umzusetzen. Dank der Schleife würde die Strecke, die Züge aus dem und ins Pustertal zurücklegen müssen, erheblich verkürzt und ein Stundentakt Bruneck-Bozen Realität. Es handelt sich daher um eine entscheidende Maßnahme um die Erreichbarkeit zu verbessern“, sagt Moser.

„Mit der Realisierung der Riggertalschleife ergeben sich auch Vorteile für den Großraum Brixen. So ermöglicht die Schleife neue Haltestellen in Schabs und Vahrn und damit die Anbindung der beiden Ortschaften an das Südtiroler Bahnnetz. Zudem würde die Stadt Brixen als Knotenpunkt für internationale Bahnverbindungen und als Wirtschaftsstandort aufgewertet. Nicht zuletzt könnte nach Pusterer Vorbild auch das Plosegebiet mit einer Seilbahn erschlossen und an die Eisenbahn angebunden werden“, erklärt Kusstatscher.