Arbeitssicherheit: Standardprozeduren auch in deutscher Sprache verfügbar

Standardprozeduren: Neue bürokratische Auflage für Betriebe

 

Risikobewertung mittels Eigenerklärung bis zum 31. Mai 2013 möglich

Das Ministerium für Arbeit hat nun mit einem Rundschreiben für Klarheit gesorgt: Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern können noch bis zum 31. Mai 2013 die Risikobewertung mittels Eigenerklärung abfassen. Ab 1. Juni 2013 muss das standardisierte Risikobewertungsverfahren – auch als Standardprozeduren bezeichnet – angewandt werden. Die Wirtschaftsverbände haben gemeinsam mit dem Arbeitsinspektorat die Standardprozeduren ins Deutsche übersetzt.

Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 81/2008 sieht vor, dass Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern die Risikobewertung über eine Eigenerklärung abfassen. Allerdings wurde dafür eine zeitliche Befristung vorgesehen, nach deren Ablauf diese Betriebe die Risikobewertung mittels Standardprozeduren zu erstellen haben.
Weil die sogenannten Standardprozeduren für die Betriebe aber keineswegs so einfach handhabbar sind, wie der Begriff vermuten lässt und damit wieder viel Bürokratie einhergeht, haben sich die Wirtschaftsverbände mehrmals um einen Aufschub bemüht. Die Frist wurde mittlerweile bereits zwei Mal verlängert, zuletzt mit dem Stabilitätsgesetzt 2013 (Gesetz 228/2012). Das zuständige Ministerium hat nun mit einem Rundschreiben präzisiert, dass das Dekret zu den Standardprozeduren zwar am 6. Februar 2013 in Kraft tritt, der Aufschub für die Anwendung der Eigenerklärung aber bis zum 31. Mai 2013 gilt.
Somit ist nun klar, dass die Betriebe bis zu 10 Arbeitnehmern ab 1. Juni 2013 die Standardprozeduren bzw. das sogenannten standardisierte Risikobewertungsverfahren anwenden müssen. Da die entsprechende Vorlage bis dato nur in italienischer Sprache verfügbar war, haben sich die Wirtschaftsverbände und das Arbeitsinspektorat gemeinsam um eine Übersetzung bemüht und diese innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt.
Die Standardprozeduren in deutscher Sprache sind auf den Internetseiten der Wirtschaftsverbände, des SWR und des Arbeitsinspektorates abrufbar.

 [download_button link=“https://www.swrea.bz.it/wp-content/uploads/2013/01/Vorlage_Standardisiertes-Risikobewertungsverfahren_de.pdf“]Vorlage Standardprozeduren zum Download[/download_button]

Author: SWR