Allergene kennzeichnen – aber wie?

Am 13. Dezember tritt die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 in Kraft. Diese sieht unter anderem vor, dass Konsumenten über Inhaltsstoffe, die eine allergische Reaktion hervorrufen könnten, informiert werden müssen. Die EU-Verordnung regelt dabei die Rahmenrichtlinien und überlässt den Mitgliedsstaaten die konkrete Umsetzung der Informationspflicht. „Italien hatte nun drei Jahre Zeit die Modalitäten der Allergenkennzeichnung mittels eines Staatsgesetzes zu regeln. Bis dato gibt es jedoch noch keinen konkreten Vorschlag, geschweige denn ein Staatsgesetz. Da die EU-Vorschrift jedoch auch ohne umsetzende Staatsnorm angewendet werden muss, hat der Südtiroler Wirtschaftsring gemeinsam mit allen Südtiroler Wirtschaftsverbänden Handlungsempfehlungen für die Unternehmer der jeweiligen Sparte ausgearbeitet“, erklärt SWR-Präsident Philipp Moser.

Diese sehen beim offenen Verkauf von Konditoreiwaren, Backwaren, Speiseeis und fertigen Speisen die Hervorhebung der Allergene in der bisher üblichen einheitlichen Zutatenliste vor. Diese muss in unmittelbarer Nähe des Produktes angebracht werden.
Beim offenen Verkauf von anderen Lebensmitteln – wie beispielsweise den Metzgereiprodukten – müssen die Produkte wie bisher einzeln gekennzeichnet werden. Hier empfiehlt sich, die Allergene auf diesem Schild hervorzuheben bzw. anzugeben.
Bei der Verabreichung von Lebensmitteln im gastgewerblichen Bereich hingegen wird empfohlen die Konsumenten auf das Risiko von Allergenen mittels Schild oder entsprechendem Zusatz auf der Speise- und Menükarte hinzuweisen und auf die mündliche Auskunft zu verweisen.
Der SWR hat bereits im April konkrete Vorschläge zur Umsetzung der EU-Verordnung beim zuständigen Ministerium deponiert, die eine möglichst einfache Umsetzung der Verordnung vorsehen. „Wir hoffen, dass diese auch berücksichtigt werden und die italienische Regierung in Kürze die genauen Umsetzungsrichtlinien bekannt geben wird. Denn nur dadurch kann der Unsicherheit vorgebeugt werden“, betont Moser.
Für spezifische Fragen können sich die Wirtschaftstreibenden an den jeweiligen Wirtschaftsverband wenden. Diese haben bereits die entsprechenden Vorlagen ausgearbeitet und stellen diese ihren Mitgliedern zur Verfügung. Sobald das Gesetz in Kraft ist, wird über die weitere Vorgehensweise informiert, schreibt der SWR abschließend in einer Aussendung.

Author: SWR